1. Allgemeines
1.1 Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in
Verbindung mit den nachfolgenden Zusatzbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
1.2 Anderslautende Bedingungen unserer Kunden gelten somit nur, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, soweit sie mit unseren Bedingungen
übereinstimmen.
1.3 Abänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen im Zusammenhang mit
diesem und künftigen Verträgen brauchen wir nur gegen uns gelten zu
lassen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
1.4 Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Preis
2.1 Sämtliche Preise verstehen sich in EURO. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer.
Diese wird mit dem am Liefertag gültigen Satz gesondert berechnet.
2.2 Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
2.3 Für alle Geräte/Bauelemente, die Edelmetalle (z. B. Gold, Silber)
oder Kupfer enthalten, wird ein Edelmetall- bzw. Kupferzuschlag getrennt berechnet.
2.4 Alle nach Vertragsabschluss eingeführten gesetzlichen Abgaben-
und Gebührenerhöhungen, durch welche unsere Preise direkt oder indirekt
beeinflusst werden, gehen zu Lasten des Kunden.
2.5 Serviceleistungen zur Errichtung von Anlagen außerhalb unseres Hauses
bedürfen vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt
nach dem tatsächlichen Zeit- und Materialaufwand. Der Zeitaufwand wird
unter Zugrunde legen unserer bei Durchführung der Arbeiten geltenden Verrechnungssätze
für Servicetechniker und der tatsächlich anfallenden Personalkosten
zuzüglich eines angemessenen Zuschlages berechnet. Der Materialaufwand
wird gegen Nachweis und für Kleinteile durch eine zusätzliche Pauschale
abgerechnet.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere sämtlichen
Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, einschließlich
der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später
abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne
oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen
wurden und der Saldo abgezogen und anerkannt ist.
3.2 Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen Sachen vermischt, verbunden oder
verarbeitet, so erfolgt dies unentgeltlich für uns. Erfolgt dies mit Sachen,
die nicht im Eigentum unseres Kunden stehen, so erwerben wir Miteigentum im
Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen, dem Kunden
nicht gehörenden Sachen zum Zeitpunkt der Tätigkeit. Ist eine Sache
des Kunden als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir Miteigentum an der Hauptsache
im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert derselben
zum Zeitpunkt der Tätigkeit. Der Kunde verwahrt alle Sachen unentgeltlich
für uns.
3.3 Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen. Wenn an dieser Vorbehaltsware
Rechte Dritter bestehen, geht die Forderung des Kunden auf uns über im
Verhältnis des Wertes unseres Miteigentumsanteils zum Gesamtwert der Sachen.
3.4 Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere
Kreditgebern und Abnehmern, Abreden zu treffen, durch welche unsere Rechte aus
dem vorstehend vereinbarten erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt
beeinträchtigt werden können.
3.5 Die Berechtigung zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der
an uns abgetretenen Forderungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
entfällt bei Zahlungsrückstand und bei Zahlungseinstellung. In diesen
Fällen ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet, die Sicherungsware
herauszugeben und uns alle Unterlagen und Angaben zur Verfügung zu stellen,
die es ermöglichen, unsere Sicherungsware selbst geltend zu machen.
3.6 Unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen
festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung
aus Eventual - Verbindungen, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.
3.7 Übersteigt der Gesamtwert der uns gewährten Sicherungen unser
Guthaben um mehr als 20%, so verzichten wir auf Verlangen des Kunden auf die
weitergehende Sicherung, indem wir durch schriftliche Mitteilung die Rechte
an einem Teil der uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl aufgeben.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Rechnungen über Service- und anderer Leistungen im Sinne von Ziffer
2.5 sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
4.3 Bei Zahlungsrückstand berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe
von 5% und nach vergeblicher Mahnung Verzugszinsen in Höhe der uns entstehenden
Bankkosten, mindestens jedoch in Höhe von 2% über dem Zinssatz der
Europäischen Zentralbank. Die uns entstehenden Mahnkosten werden zusätzlich
berechnet.
4.4 Bei Zahlungsrückstand und wenn Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden alle unsere
Forderungen sofort fällig. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt
ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen.
4.5 Unser Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einem Zahlungsanspruch
nur geltend machen mit Einreden, die auf demselben Vertragsverhältnis wie
dieser Zahlungsanspruch beruhen.
4.6 Der Rechnungsempfänger ist verpflichtet, die Rechnung zu Steuerzwecken
2 Jahre lang aufzubewahren. Bei einem Verstoß können bis zu 500 Euro
Bußgeld verhängt werden (§ 26 a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 1. Halbsatz
UStG)
5. Frist für Lieferungen und Leistungen
5.1 Terminzusagen gelten unter Vorbehalt.
5.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges
vereinbart ist.
5.3 Sind keine Liefervereinbarungen getroffen, so ist der Empfänger für den Warentransport sowie deren Kosten selbst verantwortlich.
5.4 Die Vereinbarung einer Frei - Haus - Lieferung beinhaltet nicht die Kosten
für das Abladen von Verteilerschränken und Waschmaschinen oder anderer
Großgeräte beim Empfänger.
6. Warenrücknahme
6.1 Die Rücknahme von Waren kommt, abgesehen von Gewährleistungsfällen,
nur ausnahmsweise und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung in Betracht.
6.2 Die Rücknahme von Sonderanfertigungen, lackierter sowie nicht wieder
verwendbarer Teile ist ausgeschlossen.
7. Haftung für Mängel, Materialbeschreibung
7.1 Wenn unsere Ware mit einem ohne besondere Untersuchung erkennbaren Mangel
behaftet ist, dann erbitten wir die Beanstandung unseres Kunden schriftlich
innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Lieferung. Spätere Reklamationen
können wir nicht berücksichtigen.
7.2 Änderungen, die der Verbesserung unserer Lieferware dienen, sowie geringfügige
Abweichungen in den RAL - Farben behalten wir uns vor.
7.3 Lieferware, die Abweichungen von der katalogmäßigen Auslieferung
projektbezogen gefertigt worden ist, gilt als Sonderanfertigung.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anzuwendendes Recht
8.1 Gerichtsstand ist für beide Teile Neumarkt/Opf..
8.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist Neumarkt/Opf.
8.3 Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht findet Anwendung mit
Ausnahme des einheitlichen Gesetzes über den Internationalen Kauf beweglicher
Sachen.